Vollständige Gebietserfassung
Diese Erfassung, als Bestandteil des SPA-Monitorings, wird in allen Vogelschutzgebieten jeweils im Abstand von etwa 12 Jahren durchgeführt. Im Wesentlichen entspricht sie der Ersterfassung (→ Monitoring in Europäischen Vogelschutzgebieten), sodass diese als 1. Durchgang der vollständigen Gebietserfassung angesehen werden kann. In denjenigen Gebieten bzw. Gebietsteilen, in denen das Grundmonitoring stattfindet (→ Grundmonitoring), nimmt dieses alle 12 Jahre die Stelle der vollständigen Gebietserfassung ein. Die Kartierung erfolgt für die Mehrzahl der Arten nur einjährig, lediglich einige ausgewählte Arten mit starken kurzfristigen Bestandsschwankungen (Raufußkauz, Sperlingskauz, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Schilfrohrsänger, Schlagschwirl und Ortolan) werden auch noch im Folgejahr erfasst. Ansonsten entsprechen die methodischen Vorgaben denen des Grundmonitorings.
Die vollständige Gebietserfassung ermöglicht einerseits Aussagen zum Bestandstrend der relevanten Arten in den sächsischen Vogelschutzgebieten als Gesamtheit und zum anderen Aussagen zu Veränderungen in der Bestandsgröße und Verteilung der Vorkommen in den einzelnen Gebieten. Solche Angaben sind u. a. für den Arten- und Biotopschutz von großer Bedeutung.