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Verletzte Vögel

Vor allem zu Brutzeit häufen sich bei den Naturschutzstationen die Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel, welche aus dem Nest gefallen seien. So sehr wir uns über die aufmerksamen Wanderer, Spaziergänger und Tierfreunde auch freuen, so sollten Sie alle ein paar Sachen beachten, bevor Sie sich ein gefiedertes Pflegekind ins Haus holen. Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Jungvögel nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank, und somit tatsächlich hilflos sind. Denn nicht jeder Vogel, der auf dem Boden sitzt, bedarf Hilfe.

Wenn Sie einen Vogel finden, nehmen Sie ihn auf keinen Fall gleich auf. Beobachten Sie ihn zunächst eine Weile aus der Ferne. Häufig ist es so, dass fast flügge Jungvögel bei ihren ersten Flugversuchen auf dem Boden landen. Ihre Eltern befinden sich jedoch in der Nähe. Die Jungen kommunizieren über Bettelrufe mit ihnen und werden auch weiterhin versorgt. Solche Vögel sollten Sie auf keinen Fall mitnehmen, da selbst fachgerechte Pflege die elterliche Fürsorge in der Naturaufzucht nicht ersetzen kann.

Bei offensichtlich geschwächten oder verletzten Vögel sollten Sie bedenken, dass jede Handhabe durch den Menschen für das Tier Stress bedeutet. Auf den Internetseiten wildvogelhilfe.org und tierpark-goerlitz.de können Sie sich über Erste-Hilfe-Maßnahmen und Auffangstationen in ihrer Nähe informieren. Da es sich bei vielen Auffangstationen um ehrenamtliche Arten- bzw. Tierschützer handelt und keine unendlichen Aufnahmekapazitäten existieren, besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Des Weiteren fallen einige Vogelarten, wie Höckerschwan, viele Enten- und Gänsearten, Rabenvögel, Turmfalke und weitere Greifvogelarten, unter das Jagdrecht. Bei Fund einer solchen Arten sollten Sie sich mit dem am Fundort zuständigen Jäger in Verbindung setzen. Informationen dazu bekommen Sie bei der Unteren Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises.

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(© k. Eils)

Manche Vögel brauchen nur etwas Ruhe, bevor sie wieder weiterfliegen können. Wie dieser Eisvogel nach einem Scheibenanflug.

Manche Vögel brauchen nur etwas ruhe, bevor sie wieder weiterfliegen können. Wie dieser Eisvogel nach einem Scheibenanflug.
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(© Naturschutzstation Neschwitz)

Mit einem Verband wird das verletzte Bein der Elster geschient. Sobald es verheilt ist, kann sie wieder freigelassen werden.

Mit einem Verband wird das verletzte Bein der Elster geschient.
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(© Naturschutzstation Neschwitz)

Manche Wildvögel, wie diese beiden Waldkäuze, können auf Grund ihrer Verletzungen nicht mehr ausgewildert werden. Sie haben in Neschwitz ein neues Zuhause gefunden.

Manche Wildvögel, wie diese beiden Waldkäuze, können auf Grund ihrer Verletzungen nicht mehr ausgewildert werden. Sie haben in Neschwitz ein neues Zuhause gefunden.
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