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Großvogelschutz im Wald

Hintergrund

Großvogelarten, welche unter Schutz stehen: Schwarzstorch, Fischadler, Habicht, Sperber, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler, Baumfalke © Förderverein

In unseren heimischen Wäldern brüten vielen Großvogelarten. Sie sind vor allem zur Brutzeit sehr störungsempfindlich. Von der Balz über den Nestbau und die Eiablage bis zur Bebrütung führen alle Störungen zur Beunruhigung der Altvögel. Dies kann in vielen Fällen zum Brutabbruch oder zum Scheitern in der frühen Bebrütungsphase führen.

Hauptprobleme sind dabei meist forstliche Arbeiten ohne Einschränkung in Bezug auf Jahreszeit oder Abstand zum Brutplatz sowie intensive und wiederkehrende Freizeitaktivitäten. Auch jagdliche Aktivitäten können während der Brutzeit Störungen verursachen, welche zur Aufgabe der Brut führen.

Oft passieren solche Störungen aus Unkenntnis und können durch einfache Abstimmungen und Rücksichtnahme vermieden werden.

Wen, wie und wann schützen

Allgemein gilt, dass all diese Arten einen besonderen Schutz genießen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet mit § 44 u. a. das Fangen, Verletzen sowie Töten von Individuen. Auch die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind verboten. Dazu zählt sowohl das Nest als auch die Nestumgebung. Dies bedeutet natürlich nicht, dass Wälder nicht mehr betreten oder genutzt werden dürfen. Die Belange des Artenschutzes können meist sehr einfach berücksichtigt werden und stellen häufig nur eine geringe zeitliche und räumliche Einschränkung dar. Dabei kann es je nach Art zu unterschiedlichen Ruhezeiten kommen:

Neben der Ruhezeit ist auch die Ruhezone (Radius um ein besetztes Nest) bei den jeweiligen Arten verschieden und sollte beachtet werden:

In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind diese Nestschutzzonen gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2017 gilt im Landeswald in Sachsen eine freiwillige Selbstverpflichtung des Staatsbetriebes Sachsenforst. In diesem Zeitraum sind forstliche Arbeiten sowie jagdliche und sonstige Aktivitäten in der Ruhezone zu unterlassen.

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Geeignete Ruhezeiten für die einzelnen Arten

Geeignete Ruhezeiten für die einzelnen Großvogelarten
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Die geeignete Schutzzonen sind von der Empfindlichkeit der jeweiligen Art abhängig.

Die geeignete Schutzzonen sind von der Empfindlichkeit der jeweiligen Art abhängig, mindestens 150 m bis 300 m Radius
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Beispiele für Horstschutzzonen.

Beispiele für Horstschutzzonen
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